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Führerschein mit 17                        

Autofahren mit 17
"Begleitetes Fahren" für mehr Verkehrssicherheit junger Fahranfänger. Mehr Sicherheit durch mehr Fahrpraxis!

Es kommt auf die richtige Begleitung an!
Du darfst nach bestandener Prüfung bereits mit 17 Jahren Auto fahren, allerdings muss bei jeder Fahrt eine Begleitperson dabei sein. Bei der Antragstellung muss bereits die jeweilige Begleitperson angegeben werden (es können auch mehrere Begleitpersonen sein).
Durch die neue Regelung kannst du bereits mit 16 1/2 Jahren - nur mit Zustimmung deines gesetzlichen Vertreters - deine Führerscheinausbildung Klasse B, B96 oder BE beginnen.
Die Klasse B schließt die Klassen AM und L ein; hier darfst du ohne Begleitung fahren, da du das Mindestalter für diese Klassen bereits erreicht hast. Der Erwerb einer Doppelklasse (z. B. B+A) ist nicht möglich.

Wann kann ich die Prüfung machen?
Drei Monate vor Vollendung des 17. Lebensjahres darf die theoretische Prüfung abgelegt werden,    1 Monat vor dem 17. Geburstag die praktische Prüfung. Nach erfolgreich abgeschlossener Prüfung erhältst du eine befristete Prüfbescheinigung. Diese ist im gesamten Bundesgebiet gültig, jedoch nicht im Ausland!
Deine Auflage: Bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres nur in Begleitung fahren!

Prüfbescheinigung!
Die Prüfbescheinigung gilt als Führerschein (bis max. 3 Monate nach Vollendung des 18. Lebensjahres - aber auch dann nur in Begleitung). Die Begleitpersonen sind dort ebenfalls eingetragen. Beim Fahren musst du die Prüfbescheinigung und den Ausweis oder Reisepass mitführen, da die Prüf-bescheinigung kein Foto enthält. Mit 18 Jahren bekommst du dann deinen Führerschein von der Fahrerlaubnisbehörde (SLK Schönebeck).

Begleitperson!
Folgende Anforderungen muss die Begleitperson erfüllen:

- Mindestalter 30 Jahre
- mindestens 5 Jahre im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis der Klasse B
- maximal 1 Punkt im Fahreignungsregister in Flensburg bei Antragstellung
- weniger als 0,5 Promille Blutalkohol während der Fahrt

Die Begleitperson hat den Status eines Beifahrers, nicht eines "Hilfsfahrlehrers". Sie darf nicht in die Fahrtätigkeit eingreifen, denn du bist verantwortlicher Fahrzeugführer.
Den Begleitern wird empfolen, sich in die Aufgaben einweisen zu lassen. Eine Einweisung wird von der
Fahrschule durchgeführt.
Alle weiteren Fragen, wie z. B. zusätzlich entstehende Kosten oder eventuell notwendige Behördengänge/Anträge, beantwortet die Fahrschule.

Wir beraten dich gern und umfassend        Deine Fahrschule Winterfeldt



 
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